Fahrerhaftung vs. Halterhaftung
Fahrerhaftung vs. Halterhaftung

Was passiert, wenn ich den Fahrer nicht angebe?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Auto verliehen und es wird geblitzt. Was passiert, wenn Sie den Fahrer nicht angeben? Als Experten für Kfz-Reparatur und Diagnosegeräte befassen wir uns auch mit den rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit Fahrzeugen. In diesem Artikel klären wir auf, welche Folgen es haben kann, wenn Sie als Halter die Angaben zum Fahrer verweigern und welche Möglichkeiten Sie stattdessen haben.

Fahrerhaftung vs. Halterhaftung

Im deutschen Recht gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass derjenige, der ein Verkehrsvergehen begeht, dafür verantwortlich ist – logisch, oder? Der Fahrzeughalter haftet nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig gewartet wurde.

Doch was passiert bei einem Blitzerfoto, wenn der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist? In diesem Fall kommt die Halterhaftung ins Spiel.

Fahrerhaftung vs. HalterhaftungFahrerhaftung vs. Halterhaftung

Die Folgen der Nichtangabe

Wenn Sie als Halter den Fahrer nicht angeben können oder wollen, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Verwarnungsgeld: Bei geringfügigen Verstößen, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h, wird in der Regel ein Verwarnungsgeld fällig.
  • Bußgeld: Bei schwerwiegenderen Verstößen, z. B. Rotlichtverstößen oder höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen, wird ein Bußgeld verhängt, das deutlich höher ausfallen kann als ein Verwarnungsgeld.
  • Punkte in Flensburg: Je nach Schwere des Vergehens können auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vermerkt werden.
  • Fahrverbot: Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen droht ein Fahrverbot.
  • Ermittlungsverfahren: Die Behörden können ein Ermittlungsverfahren einleiten, um den Fahrer zu ermitteln. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden sein.

Folgen der Nichtangabe des FahrersFolgen der Nichtangabe des Fahrers

Möglichkeiten und Tipps

Doch keine Panik! Es gibt Möglichkeiten, wie Sie sich als Halter verhalten können, ohne gleich ein Bußgeld oder Punkte zu riskieren:

  • Genaue Prüfung des Anhörungsbogens: Prüfen Sie den Anhörungsbogen sorgfältig auf Fehler oder Ungereimtheiten. Manchmal reicht schon ein Formfehler, um das Verfahren einzustellen.
  • Fahrer benennen: Wenn Sie wissen, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist, geben Sie den Fahrer an. Dies ist der einfachste und unkomplizierteste Weg.
  • Zeugenaussagen: Können Sie den Fahrer nicht benennen, aber es saßen weitere Personen im Fahrzeug, können deren Aussagen helfen, den Sachverhalt zu klären.
  • Anwaltliche Beratung: Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann Ihnen Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten erläutern.

Geblitzt mit fremdem Auto?

Sie haben Ihr Auto verliehen und es wurde geblitzt? Auch hier ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Informieren Sie sich in unserem Artikel „Geblitzt mit fremden Auto„, wie Sie sich in diesem Fall richtig verhalten und welche rechtlichen Konsequenzen drohen.

Geblitzt mit fremdem AutoGeblitzt mit fremdem Auto

Fazit

Die Nichtangabe des Fahrers bei einem Verkehrsverstoß kann weitreichende Folgen haben. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten zu informieren und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denken Sie daran, dass Ehrlichkeit meistens der beste Weg ist, um weitere Probleme zu vermeiden.

Weitere Fragen zum Thema?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Fahrerhaftung, Halterhaftung oder anderen Bereichen der Kfz-Reparatur? Kontaktieren Sie uns! Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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