Ein Unfall ist schnell passiert, doch was passiert eigentlich, wenn man ohne gültigen Führerschein in einen Unfall verwickelt ist? Zahlt die Versicherung in einem solchen Fall? Die Antwort darauf ist komplexer, als man vielleicht denken mag. Unfall ohne Führerschein: Versicherungsschutz
Wer ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt und einen Unfall verursacht, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Neben strafrechtlichen Folgen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen auch zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere von Seiten der Geschädigten. Doch welche Rolle spielt eigentlich die Versicherung in diesem Szenario?
Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gute Nachricht zuerst: Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jeden Fahrzeughalter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, zahlt grundsätzlich auch dann, wenn der Fahrer keinen Führerschein besitzt. Das bedeutet, dass die Versicherung die Schäden reguliert, die der Fahrer ohne Führerschein bei Dritten verursacht hat. Dies ist gesetzlich in § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verankert.
„Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient dem Schutz der Geschädigten und soll sicherstellen, dass diese auch dann entschädigt werden, wenn der Unfallverursacher nicht selbst dazu in der Lage ist,“ erklärt Dr. Markus Schmidt, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Regressansprüche der Versicherung
Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Fahrer ohne Führerschein aus dem Schneider ist. Die Versicherung kann nämlich von ihm Regress fordern. Das bedeutet, dass die Versicherung das Geld, das sie an den Geschädigten ausgezahlt hat, vom Fahrer zurückverlangt. Die Höhe des Regresses kann dabei erheblich sein und sich auf mehrere zehntausend Euro belaufen. Regressforderungen der Versicherung
„Die Versicherung hat in der Regel einen Regressanspruch, wenn der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat,“ so Dr. Schmidt. „Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dabei in der Regel als grob fahrlässig gewertet.“
Ausnahmen vom Versicherungsschutz
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Versicherung die Leistung verweigern kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer das Fahrzeug gestohlen hat oder wenn er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
Weitere Situationen, in denen die Versicherung den Schutz versagen kann:
- Der Fahrer hat den Unfall absichtlich verursacht.
- Der Fahrer hat der Versicherung falsche Angaben gemacht, zum Beispiel bei der Angabe des regelmäßigen Fahrers.
- Das Fahrzeug war nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Was tun bei einem Unfall ohne Führerschein?
Nach einem Unfall sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren und sich an die allgemeinen Verhaltensregeln bei Verkehrsunfällen halten. Dazu gehört es, den Unfallort zu sichern, Erste Hilfe zu leisten und die Polizei zu rufen. Geben Sie dabei auf keinen Fall zu Protokoll, dass Sie keinen Führerschein besitzen.
Suchen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe, um Ihre Rechte optimal zu wahren.
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