Ein selbstverschuldeter Unfall ist ärgerlich, keine Frage. Man ärgert sich über sich selbst und die Situation, und dann kommt auch noch der finanzielle Aspekt hinzu. Zum Glück gibt es die Teilkasko, die in vielen Fällen auch bei selbstverschuldeten Unfällen greift. Aber was genau bedeutet „Teilkasko Selbstverschuldeter Unfall“ eigentlich und wann zahlt die Versicherung?
Was ist ein selbstverschuldeter Unfall im Sinne der Teilkasko?
Ein selbstverschuldeter Unfall liegt vor, wenn Sie den Unfall allein verschuldet haben. Das bedeutet, dass kein anderes Fahrzeug beteiligt war und Sie den Unfall durch eigenes Fehlverhalten verursacht haben. Beispiele dafür sind:
- Sie fahren gegen einen Baum, eine Mauer oder ein anderes festes Hindernis.
- Sie geraten von der Fahrbahn ab und landen im Graben.
- Ihnen fällt beim Einparken ein Gegenstand auf Ihr Auto.
In all diesen Fällen sind Sie der Unfallverursacher und es liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor.
Selbstverschuldeter Unfall gegen Baum
Welche Schäden deckt die Teilkasko bei einem selbstverschuldeten Unfall?
Die Teilkaskoversicherung deckt bei einem selbstverschuldeten Unfall in der Regel folgende Schäden ab:
- Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch den Unfall entstanden sind (z.B. Beulen, Kratzer, Glasschäden)
- Kosten für die Bergung und Abschleppung des Fahrzeugs
- Kosten für einen Mietwagen, falls Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist
Wichtig zu wissen: Nicht alle Schäden werden von der Teilkasko übernommen. Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, können zum Beispiel von der Versicherung abgelehnt werden.
Was ist grob fahrlässiges Verhalten?
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nachlässig und das nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste.
Ein Beispiel: Sie telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung und bauen deshalb einen Unfall. In diesem Fall könnte die Versicherung die Zahlung verweigern, da Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Welche Vorteile bietet die Teilkasko bei selbstverschuldeten Unfällen?
Die Teilkasko bietet Ihnen auch bei selbstverschuldeten Unfällen einige Vorteile:
- Finanzielle Absicherung: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs und andere entstandene Kosten.
- Weniger Stress: Sie müssen sich im Schadensfall nicht um die Abwicklung kümmern, sondern können dies der Versicherung überlassen.
- Mehr Sicherheit: Mit einer Teilkasko sind Sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen finanziell abgesichert und müssen nicht fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Lohnt sich eine Teilkasko auch bei einem neuen Auto?
Gerade bei neuen Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob eine Teilkasko überhaupt notwendig ist. Schließlich ist das Auto ja noch neu und sollte eigentlich keine Schäden haben.
Experten raten jedoch auch bei neuen Fahrzeugen zu einer Teilkasko. Der Grund: Auch bei einem neuen Auto kann es schnell zu einem selbstverschuldeten Unfall kommen.
Neues Auto mit Parkschaden
„Gerade in den ersten Jahren nach dem Kauf ist ein Auto am wertvollsten“, sagt Dr. Ing. Markus Schmidt, Kfz-Gutachter. „Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, kann der finanzielle Schaden schnell sehr hoch ausfallen. Eine Teilkasko bietet hier den nötigen Schutz.“
Teilkasko Selbstverschuldeter Unfall: Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilkasko greift bei selbstverschuldeten Unfällen, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist.
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug sowie weitere Kosten, die durch den Unfall entstanden sind.
- Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, können von der Versicherung abgelehnt werden.
- Eine Teilkasko ist auch bei neuen Fahrzeugen sinnvoll, da auch hier schnell ein selbstverschuldeter Unfall passieren kann.
Sie haben weitere Fragen zum Thema „Teilkasko Selbstverschuldeter Unfall“ oder benötigen Hilfe bei der Schadensabwicklung? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Unsere Kfz-Experten beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.