Restwertberechnung: Was bedeutet sie für Sie als Fahrzeughalter?

Stellen Sie sich vor: Sie hatten einen Unfall. Zum Glück ist Ihnen nichts passiert, aber Ihr Auto hat einiges abbekommen. Die Versicherung steht bereit, doch dann fällt der Begriff „Restwertberechnung“. Was bedeutet das eigentlich?

Kurz gesagt: Die Restwertberechnung ermittelt den Wert Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall. Dieser Wert, der sogenannte Restwert, wird vom Wiederbeschaffungswert (dem Preis für ein vergleichbares Fahrzeug) abgezogen, um die Schadenhöhe zu ermitteln.

„Die Restwertberechnung ist ein wichtiger Faktor bei der Schadenregulierung“, erklärt Kfz-Sachverständiger Hans Meier aus Berlin. „Sie beeinflusst maßgeblich, ob sich eine Reparatur noch lohnt oder ob das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird.“

Wie funktioniert die Restwertberechnung?

Für die Restwertberechnung gibt es verschiedene Methoden. Die gängigste ist die Schwacke-Liste, eine Datenbank, die den durchschnittlichen Marktwert von Fahrzeugen auf Basis von Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand ermittelt.

Darüber hinaus können auch Gutachten von unabhängigen Kfz-Sachverständigen herangezogen werden, um den Restwert Ihres Fahrzeugs möglichst genau zu bestimmen.

Was beeinflusst den Restwert?

Verschiedene Faktoren spielen bei der Restwertberechnung eine Rolle, darunter:

  • Fahrzeugtyp: Beliebte Modelle mit hoher Nachfrage erzielen in der Regel einen höheren Restwert.
  • Alter und Laufleistung: Je älter und kilometerreicher ein Fahrzeug, desto geringer der Restwert.
  • Unfallschaden: Art und Umfang des Unfallschadens wirken sich direkt auf den Restwert aus.
  • Allgemeinzustand: Ein gepflegtes Fahrzeug mit lückenloser Historie erzielt einen höheren Restwert.

Was tun bei einem Unfallschaden?

Nach einem Unfall sollten Sie sich zunächst um Ihre Gesundheit und die Sicherheit aller Beteiligten kümmern. Anschließend sollten Sie:

  1. Die Polizei rufen: Dies ist besonders bei Personenschäden oder unklaren Schuldfragen wichtig.
  2. Den Unfallort sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen.
  3. Fotos vom Unfallort und den Schäden machen: Dies kann später als Beweismittel dienen.
  4. Die Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.

Ihre Rechte als Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalter haben Sie bei einem Unfallschaden verschiedene Rechte:

  • Freie Wahl des Gutachters: Sie dürfen selbst entscheiden, welcher Kfz-Sachverständige den Schaden begutachtet.
  • Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen.
  • Entscheidung über Reparatur oder Auszahlung: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie wählen, ob Sie den Restwert ausgezahlt bekommen oder das Fahrzeug reparieren lassen.

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