Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat locken oft günstigere Preise als beim Händler. Doch Vorsicht: Privatkäufe bergen auch Risiken! Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, über Ihre Rechte als Käufer Bescheid zu wissen.
Dieser Artikel klärt Sie über die wichtigsten Punkte auf, die Sie beim Privatkauf eines Autos beachten sollten.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ beim Privatkauf?
Im Gegensatz zum Händlerkauf gilt beim Privatkauf in der Regel das Prinzip „gekauft wie gesehen“. Das bedeutet, der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für versteckte Mängel am Fahrzeug. Sie erwerben das Auto also mit allen seinen Macken und Fehlern, auch wenn diese erst später auftreten.
„Viele Käufer unterschätzen das Risiko beim Privatkauf“, warnt Kfz-Meister Stefan Schmidt. „Ein gründlicher Check vor dem Kauf ist deshalb unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden.“
Checkliste für den Privatkauf
Welche Rechte habe ich trotz „gekauft wie gesehen“?
Auch wenn der Grundsatz „gekauft wie gesehen“ gilt, gibt es Ausnahmen. Der Verkäufer haftet Ihnen gegenüber, wenn:
- er Mängel arglistig verschwiegen hat: Hat der Verkäufer einen Mangel bewusst vor Ihnen verheimlicht, um den Verkauf zu ermöglichen, können Sie ihn dafür haftbar machen.
- er eine Garantie gegeben hat: Hat der Verkäufer Ihnen mündlich oder schriftlich eine Garantie auf das Fahrzeug gegeben, haftet er für alle Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten.
- es sich um einen Unfallwagen handelt und dies nicht angegeben wurde: Der Verkäufer ist verpflichtet, Sie über einen Unfallschaden am Fahrzeug aufzuklären.
Worauf sollte ich beim Kaufvertrag achten?
Der Kaufvertrag ist das wichtigste Dokument beim Privatkauf. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Punkte schriftlich festgehalten werden, insbesondere:
- die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer: Name, Anschrift, Geburtsdatum
- die Fahrzeugdaten: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Kilometerstand, Baujahr, etc.
- der Kaufpreis: Schreiben Sie den Kaufpreis in Worten und Zahlen aus.
- die Zahlungsmodalitäten: Vereinbaren Sie schriftlich, wie und bis wann der Kaufpreis zu zahlen ist.
- der Übergabetermin: Legen Sie den Termin fest, an dem das Fahrzeug übergeben wird.
- die Gewährleistung: Schließen Sie die Gewährleistung schriftlich aus, es sei denn, der Verkäufer gibt Ihnen eine Garantie.
Kaufvertrag für den Privatkauf eines Autos
Welche Tipps gibt es für einen sicheren Privatkauf?
- Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter überprüfen.
- Führen Sie eine Probefahrt durch.
- Sehen Sie sich die Fahrzeughistorie genau an.
- Vergleichen Sie den Preis mit ähnlichen Angeboten.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Fazit
Der Privatkauf eines Autos kann eine gute Möglichkeit sein, ein Schnäppchen zu machen. Allerdings sollten Sie sich der Risiken bewusst sein und Ihre Rechte als Käufer kennen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem gesunden Maß an Vorsicht steht einem erfolgreichen Autokauf von Privat aber nichts im Wege.
Sie haben weitere Fragen zum Thema „Rechte Beim Privatkauf“? Kontaktieren Sie uns gerne, unsere Experten helfen Ihnen weiter!