Vertrag Privatverkauf PKW
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Privatverkauf PKW Gewährleistung: Was Sie wissen müssen

Beim Privatverkauf eines PKW stellt sich oft die Frage nach der Gewährleistung. Im Gegensatz zum gewerblichen Handel gilt beim Privatverkauf das Prinzip „gekauft wie gesehen“. Doch was bedeutet das genau?

Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf

Verkauft eine Privatperson ein Auto an eine andere Privatperson, so ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich zulässig. Das bedeutet, der Verkäufer haftet in der Regel nicht für Sachmängel, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs aufweist. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

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„Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel wusste und diesen bewusst vor dem Käufer verheimlicht hat“, erklärt Kfz-Sachverständiger Markus Schmidt. „In diesem Fall kann der Käufer seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen.“

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ in der Praxis?

„Gekauft wie gesehen“ bedeutet nicht, dass der Käufer automatisch alle Mängel am Fahrzeug hinnehmen muss. Der Käufer hat jedoch die Pflicht, das Fahrzeug vor dem Kauf gründlich zu untersuchen.

Tipps für Käufer:

  • Probefahrt: Machen Sie unbedingt eine ausgiebige Probefahrt und achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche oder ein auffälliges Fahrverhalten.
  • Fahrzeugcheck: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen oder einer Werkstatt Ihres Vertrauens überprüfen.
  • Fragen stellen: Scheuen Sie sich nicht, dem Verkäufer Fragen zum Zustand des Fahrzeugs zu stellen.

Checkliste Privatverkauf PKWCheckliste Privatverkauf PKW

Was tun bei Mängeln nach dem Kauf?

Treten nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug auf, so muss der Käufer beweisen, dass diese bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Dies gestaltet sich im Nachhinein oft schwierig. Daher ist es ratsam, beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat auf Nummer sicher zu gehen und alle wichtigen Punkte im Kaufvertrag festzuhalten.

Wichtige Punkte im Kaufvertrag:

  • Vollständige Angaben zu Verkäufer und Käufer
  • Genaue Beschreibung des Fahrzeugs (Fahrzeugidentifikationsnummer, Kilometerstand, etc.)
  • Kaufpreis
  • Gewährleistungsausschluss (mit Hinweis auf „gekauft wie gesehen“)
  • Datum und Unterschriften

Fazit

Der Kauf eines Gebrauchtwagens von privat birgt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer gewisse Risiken. Mit der richtigen Vorbereitung und einem detaillierten Kaufvertrag lassen sich diese jedoch minimieren. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe von einem Anwalt oder einem Kfz-Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

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