Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat stoßen Sie häufig auf den Zusatz „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Doch was genau bedeutet eigentlich „Privatverkauf Garantieausschluss“ und welche rechtlichen Folgen hat dies für Käufer und Verkäufer?
Was bedeutet „Privatverkauf Garantieausschluss“ im Detail?
Im deutschen Recht gilt grundsätzlich die Sachmängelhaftung. Das bedeutet, dass ein Verkäufer für Mängel an der verkauften Sache haftet, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Im Falle eines Privatverkaufs kann der Verkäufer diese Haftung jedoch vertraglich ausschließen, daher der Begriff „Garantieausschluss“.
Autoverkauf mit Vertrag und Stift
„Privatverkauf Garantieausschluss“ bedeutet also, dass der private Verkäufer nicht für versteckte Mängel an dem Fahrzeug haftet, die nach dem Kauf auftreten. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat.
Welche Risiken birgt ein Privatkauf mit Garantieausschluss für den Käufer?
Für den Käufer bedeutet ein Garantieausschluss ein erhöhtes Risiko. Treten nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug auf, muss er die Reparaturkosten selbst tragen, auch wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein gebrauchtes Fahrzeug von privat und wenige Wochen später stellt sich ein Getriebeschaden heraus. Ohne Garantie bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.
Welche Vorteile bietet ein Privatverkauf mit Garantieausschluss für den Verkäufer?
Der Verkäufer profitiert von einem Garantieausschluss, da er vor späteren Reklamationen und rechtlichen Schritten des Käufers geschützt ist. Er muss nicht für versteckte Mängel haften und spart sich somit potenziell hohe Kosten und rechtlichen Ärger.
Wie kann man sich als Käufer absichern?
Trotz Garantieausschluss gibt es Möglichkeiten, sich als Käufer abzusichern:
- Sorgfältige Fahrzeugbesichtigung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Besichtigung des Fahrzeugs und achten Sie auf mögliche Mängel.
- Probefahrt: Führen Sie eine ausgiebige Probefahrt durch, um versteckte Mängel am Motor, Getriebe oder Fahrwerk zu erkennen.
- Fachkundige Begleitung: Lassen Sie sich bei der Besichtigung und Probefahrt von einem erfahrenen Mechaniker oder Gutachter begleiten.
- Fahrzeughistorie prüfen: Lassen Sie die Fahrzeughistorie überprüfen, um Unfälle oder unsachgemäße Reparaturen aufzudecken.
Prüfung der Fahrzeughistorie mit Checkheft und Werkzeug im Vordergrund
Welche Alternativen gibt es zum Privatkauf mit Garantieausschluss?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler in Erwägung ziehen. Händler sind gesetzlich verpflichtet, eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten zu gewähren. Alternativ bieten auch einige private Verkäufer eine Gebrauchtwagengarantie an, die man gegen Aufpreis abschließen kann.
Fazit:
Der „Privatverkauf Garantieausschluss“ ist ein zweischneidiges Schwert. Während er dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bietet, birgt er für den Käufer ein erhöhtes Risiko. Mit einer sorgfältigen Fahrzeugprüfung und den richtigen Vorkehrungen können Sie das Risiko jedoch minimieren. „Wer billig kauft, kauft zweimal“ – dieses Sprichwort bewahrheitet sich besonders beim Autokauf.
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