Strafe abgelaufener Parkschein
Strafe abgelaufener Parkschein

Parkschein abgelaufen wegen Arztbesuch: Was tun?

Stellen Sie sich vor: Sie kommen nach einem wichtigen Arzttermin zu Ihrem Auto zurück und sehen einen Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Der Grund? Ihr Parkschein ist abgelaufen. Ärgerlich, aber keine Seltenheit. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Dieser Artikel beleuchtet die rechtliche Situation und gibt Ihnen Tipps, wie Sie bei einem abgelaufenen Parkschein wegen eines Arztbesuchs vorgehen sollten.

Was bedeutet ein abgelaufener Parkschein?

Ein abgelaufener Parkschein bedeutet, dass Sie die zulässige Parkdauer überschritten haben und somit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben. Die Konsequenz? Ein Verwarnungsgeld, im Volksmund auch „Knöllchen“ genannt. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist abhängig von der Überschreitungsdauer und kann je nach Kommune variieren.

Arztbesuch als Grund für den abgelaufenen Parkschein?

Ein Arztbesuch kann unter Umständen als Grund für einen Einspruch gegen den Strafzettel geltend gemacht werden. Allerdings müssen Sie stichhaltige Beweise vorlegen können, die Ihre Aussage untermauern.

Wichtige Beweise:

  • Arzttermin: Ein Nachweis über Ihren Arzttermin, z.B. eine Terminbestätigung oder eine Rechnung.
  • Behandlungsdauer: Ein Beleg über die Dauer Ihrer Behandlung, z.B. ein Stempel der Arztpraxis auf Ihrer Terminbestätigung.
  • Parkticket: Ihr abgelaufenes Parkticket als Beweis, dass Sie überhaupt einen Parkschein gelöst haben.

Wie gehe ich bei einem Einspruch vor?

  1. Ruhe bewahren: Verfassen Sie Ihren Einspruch sachlich und höflich.
  2. Beweise beifügen: Fügen Sie alle relevanten Beweise Ihrem Einspruch bei.
  3. Frist einhalten: Beachten Sie die auf dem Strafzettel angegebene Einspruchsfrist.

Beispiel für einen Einspruch:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den Verwarnungsgeldbescheid vom [Datum des Bescheids] mit der Verwarnungsnummer [Verwarnungsnummer] ein.

Am [Datum des Verstoßes] besuchte ich den Arzt [Name des Arztes] wegen [Grund des Arztbesuchs]. Leider hat sich der Termin unerwartet verlängert, sodass die Parkdauer meines Parkscheins überschritten wurde.

Als Beweis füge ich Ihnen meinen Arzttermin, eine Bestätigung der Behandlungsdauer sowie den abgelaufenen Parkschein bei.

Ich bitte Sie daher, von der Erhebung eines Verwarnungsgeldes abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]“

Kann ich den Strafzettel auch ohne Einspruch bezahlen?

Ja, Sie können den Strafzettel auch ohne Einspruch innerhalb der angegebenen Frist bezahlen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall auf Ihr Recht verzichten, gegen den Bescheid vorzugehen.

Strafe abgelaufener ParkscheinStrafe abgelaufener Parkschein

Wie vermeide ich einen abgelaufenen Parkschein beim Arztbesuch?

  • Genügend Parkzeit einplanen: Kalkulieren Sie bei der Wahl der Parkdauer mögliche Verzögerungen ein.
  • Parkplatz mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten: Nutzen Sie Parkplätze, an denen Sie die Parkdauer nachträglich bezahlen können, z.B. mittels Park-Apps.
  • Praxis informieren: Informieren Sie die Arztpraxis, falls sich Ihr Termin verzögert, sodass diese Ihnen gegebenenfalls einen neuen Parkschein ausstellen können.

Fazit

Ein abgelaufener Parkschein ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Mit den richtigen Argumenten und den entsprechenden Beweisen haben Sie gute Chancen, einem Verwarnungsgeld zu entgehen. Wichtig ist, dass Sie ruhig und besonnen vorgehen und sich an die angegebenen Fristen halten.

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