Wer kennt das nicht? Man leiht sein Auto einem Freund oder Familienmitglied und plötzlich flattert ein Brief mit dem unliebsamen Blitzerfoto ins Haus. Doch was passiert, wenn man selbst gar nicht am Steuer saß? Keine Panik, in diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Geblitzt mit fremdem Auto“.
Wer haftet bei einem Blitzerfoto mit fremdem Auto?
Grundsätzlich gilt: Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch der Fahrer. Das bedeutet, auch wenn Ihr Name im Fahrzeugschein steht, müssen Sie nicht zwangsläufig für den Bußgeldbescheid aufkommen.
Geblitzt mit dem Auto eines Freundes?
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Post vom Blitzer bekomme, aber nicht selbst gefahren bin?
1. Ruhe bewahren: Auch wenn es ärgerlich ist, bewahren Sie einen kühlen Kopf und lesen Sie den Bußgeldbescheid sorgfältig durch.
2. Den Fahrer ermitteln: Versuchen Sie sich zu erinnern, wem Sie Ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt geliehen haben.
3. Daten des Fahrers angeben: In der Regel finden Sie auf dem Anhörungsbogen die Möglichkeit, den Fahrer zu benennen. Geben Sie hier den vollständigen Namen und die Adresse der Person an, die Ihr Auto gefahren ist.
4. Nicht selbst zahlen: Zahlen Sie den Bußgeldbescheid nicht selbst, wenn Sie nicht gefahren sind. Dadurch würden Sie die Ordnungswidrigkeit anerkennen und könnten Schwierigkeiten bekommen, den Betrag vom tatsächlichen Fahrer zurückzufordern.
Welche Konsequenzen drohen dem Fahrer?
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung. Zusätzlich zum Bußgeld können auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden.
Bußgeldkatalog und Punkte in Flensburg
Was passiert, wenn ich den Fahrer nicht nennen kann oder will?
In diesem Fall kann es sein, dass Sie als Fahrzeughalter ein Bußgeld wegen „Fahrtenbuchauflage“ erhalten. Dies bedeutet, dass Sie zukünftig genau dokumentieren müssen, wer Ihr Auto wann und wo gefahren ist.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt einige Ausnahmen, in denen Sie als Fahrzeughalter für den Bußgeldbescheid aufkommen müssen, auch wenn Sie nicht selbst gefahren sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Sie wissentlich jemandem Ihr Auto überlassen haben, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
- Ihr Fahrzeug offensichtlich technische Mängel aufweist, die zum Unfall oder zur Ordnungswidrigkeit beigetragen haben.
Tipps für Fahrzeughalter
- Notieren Sie sich immer, wem Sie Ihr Auto wann und für welchen Zeitraum überlassen.
- Lassen Sie sich die Fahrerlaubnis der Person zeigen, bevor Sie ihr Ihr Auto leihen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug technisch einwandfrei ist.
Fazit
„Geblitzt mit fremdem Auto“ – eine Situation, die für alle Beteiligten ärgerlich ist. Mit unserem Ratgeber sind Sie für den Ernstfall gewappnet und wissen, wie Sie sich richtig verhalten. Sollten Sie dennoch unsicher sein, zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Verkehrsrecht zu holen.
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