Jeder kennt das ungute Gefühl im Bauch, wenn im Rückspiegel plötzlich das Blaulicht aufleuchtet. Zu schnell gefahren! Doch was kann man tun, wenn man einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält? Lohnt sich eine „Entschuldigung Für Zu Schnelles Fahren“ überhaupt? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema.
Warum ist zu schnelles Fahren überhaupt ein Problem?
Bevor wir uns mit der „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ befassen, sollten wir uns kurz vor Augen führen, warum Geschwindigkeitsüberschreitungen überhaupt geahndet werden.
„Zu schnelles Fahren ist und bleibt eine der Hauptunfallursachen“, erklärt uns Kfz-Meister Hans Schmidt aus Berlin. „Der Bremsweg verlängert sich mit zunehmender Geschwindigkeit exponentiell, und auch die Reaktionszeit des Fahrers spielt eine entscheidende Rolle.“
Zudem erhöht ein Geschwindigkeitsverstoß nicht nur das eigene Unfallrisiko, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer.
Wann ist eine Entschuldigung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Ehrlichkeit währt am längsten! Wer einen Bußgeldbescheid erhält und einen Fehler einsieht, sollte diesen auch eingestehen.
Doch Vorsicht: Eine einfache „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ reicht in den meisten Fällen nicht aus, um ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg zu vermeiden.
Besonders in folgenden Fällen kann eine ausführliche Stellungnahme mit aufrichtiger Entschuldigung jedoch sinnvoll sein:
- Geringfügige Überschreitung: Bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung (bis zu 10 km/h) kann eine aufrichtige Entschuldigung unter Angabe von Gründen (z.B. Unaufmerksamkeit) dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird.
- Besondere Umstände: Gab es einen triftigen Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung, sollte dieser unbedingt im Rahmen der Stellungnahme dargelegt werden (z.B. Notfall, medizinischer Notfall). Wichtig ist hierbei, entsprechende Nachweise (z.B. ärztliches Attest) beizufügen.
- Fehlerhafte Messung: Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Messung (z.B. fehlerhafte Eichung des Blitzers), sollte dies ebenfalls in der Stellungnahme erwähnt werden.
Wie formuliere ich eine Entschuldigung?
Eine effektive „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ sollte folgende Punkte beinhalten:
- Anrede: Richten Sie Ihre Entschuldigung direkt an die zuständige Behörde.
- Aktenzeichen: Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids an.
- Einleitung: Beschreiben Sie kurz den Sachverhalt und geben Sie den Tatvorwurf zu.
- Entschuldigung: Entschuldigen Sie sich aufrichtig für Ihr Fehlverhalten und zeigen Sie Reue.
- Begründung: Führen Sie gegebenenfalls Gründe für die Geschwindigkeitsüberschreitung an.
- Schluss: Betonen Sie, dass Sie Ihr Verhalten bedauern und sich zukünftig an die Verkehrsregeln halten werden.
Wichtig: Vermeiden Sie Ausreden oder Schuldzuweisungen! Eine glaubwürdige Entschuldigung ist der erste Schritt, um die Konsequenzen eines Bußgeldbescheids abzumildern.
Was kann ich tun, wenn die „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ nicht ausreicht?
Führt die „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ nicht zum gewünschten Erfolg, gibt es weitere Möglichkeiten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen:
- Einspruch einlegen: Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids kann Einspruch eingelegt werden.
- Anwalt einschalten: Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs besser einschätzen und Sie bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen.
Fazit: Richtiges Verhalten bei einem Bußgeldbescheid
Egal, wie ärgerlich ein Bußgeldbescheid auch sein mag – wichtig ist, Ruhe zu bewahren und besonnen zu reagieren. Anstatt die „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ auf die leichte Schulter zu nehmen, sollten Sie die Situation ernst nehmen und die richtigen Schritte einleiten.
Sie haben Fragen zum Thema „Entschuldigung für zu schnelles Fahren“ oder benötigen Unterstützung bei einem Bußgeldbescheid? Kontaktieren Sie uns gerne über unsere Website – unsere Kfz-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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