Blitzerfoto im Brief
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Blitzerfotos einsehen: Was du wissen musst

Du öffnest den Briefkasten und findest einen Brief von der Behörde. Dein Herz rutscht dir in die Hose, denn du ahnst schon, was kommt: Ein Blitzerfoto. Ob du zu schnell gefahren bist oder ein Rotlichtfoto geschossen wurde, jetzt fragst du dich bestimmt: Kann ich die Blitzerfotos Einsehen und was erwartet mich? Keine Sorge, in diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du vorgehen kannst.

Blitzerfoto im BriefBlitzerfoto im Brief

Blitzerfotos einsehen: Dein gutes Recht

Zunächst einmal: Ja, du hast das Recht, die Blitzerfotos einzusehen! Laut dem deutschen Datenschutzgesetz (§ 34 StVG) kannst du Akteneinsicht beantragen und somit auch die Fotos, die zu deinem Verstoß geführt haben, überprüfen. Das ist besonders wichtig, um den Vorwurf zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Wie beantrage ich die Akteneinsicht?

Der Antrag auf Akteneinsicht muss schriftlich an die zuständige Behörde gerichtet werden, die in der Regel auf dem Anhörungsbogen vermerkt ist. Wichtig ist, dass du deine persönlichen Daten, das Datum und den Ort des angeblichen Verstoßes sowie dein Kennzeichen angibst. Du kannst den Antrag per Post oder per E-Mail senden.

Was kostet die Akteneinsicht?

In der Regel fallen für die Akteneinsicht Gebühren an, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können. Informiere dich am besten direkt bei der zuständigen Behörde über die anfallenden Kosten.

Gründe, warum du die Blitzerfotos einsehen solltest

  • Überprüfung des Vorwurfs: Stimmen Datum, Uhrzeit und Ort des Fotos mit deiner Fahrt überein? Ist dein Fahrzeug eindeutig zu erkennen?
  • Technische Fehler: Manchmal kann es zu technischen Fehlern bei der Messung kommen. Die Fotos können dir helfen, solche Fehler zu identifizieren.
  • Milderung des Strafmaßes: In einigen Fällen können die Fotos dazu beitragen, das Strafmaß zu mildern, z.B. wenn du nur knapp über der Geschwindigkeitsbegrenzung lagst.

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Expertenrat vom Profi

„Viele Autofahrer wissen gar nicht, dass sie das Recht haben, die Blitzerfotos einzusehen“, sagt Kfz-Meister Helmut Schmidt von der Prüforganisation TÜV Süd. „Dabei kann die Akteneinsicht entscheidend sein, um einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid anzufechten.“

Weitere wichtige Informationen zum Thema Blitzerfotos

  • Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße beträgt in der Regel drei Monate. Solltest du also erst nach Ablauf dieser Frist Post von der Behörde erhalten, ist der Verstoß verjährt.
  • Punkte in Flensburg: Je nach Schwere des Verstoßes können Punkte in Flensburg verhängt werden.
  • Fahrverbot: Bei besonders schweren Verstößen droht ein Fahrverbot.

Du hast noch Fragen zu Blitzerfotos?

Dann kontaktiere uns gerne! Unser Expertenteam von AutoRepairAid steht dir mit Rat und Tat zur Seite.

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