Auto Totalschaden: Was steht mir zu?

Ein Unfall – und schon ist es passiert: Totalschaden! Gerade wenn das eigene Auto ein treuer Begleiter im Alltag war, ist dieser Schock groß. Doch neben dem Ärger über den Unfall stellt sich schnell die Frage: „Auto Totalschaden: Was Steht Mir Zu?“

Keine Sorge, in diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Rechte und Ansprüche bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Was bedeutet „Totalschaden“ überhaupt?

Bevor wir uns mit Ihren Ansprüchen beschäftigen, sollten wir zunächst klären, was ein „Totalschaden“ überhaupt bedeutet. Im Grunde gibt es zwei Arten von Totalschäden:

  • Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

In der Regel spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten höher wären als der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Auto Totalschaden: Was steht mir zu?

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall zum Totalschaden erklärt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Anspruch auf Schadensersatz

Grundsätzlich gilt: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Doch Vorsicht: Die gegnerische Versicherung wird Ihnen nicht automatisch den Neuwert Ihres Fahrzeugs ersetzen! Stattdessen erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug mit gleicher Laufleistung und Ausstattung zu kaufen.

Tipp: Holen Sie sich mehrere Gutachten ein, um den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs realistisch einschätzen zu lassen.

2. Restwert des Fahrzeugs

Obwohl Ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat, besitzt es in der Regel noch einen sogenannten Restwert. Das bedeutet, dass Sie das beschädigte Fahrzeug an einen Aufkäufer verkaufen können. Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Beispiel: Beträgt der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs 10.000 Euro und der Restwert 2.000 Euro, erhalten Sie von der Versicherung 8.000 Euro Schadensersatz.

Tipp: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Aufkäufer, um den bestmöglichen Preis für Ihr Unfallfahrzeug zu erzielen.

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