Du spielst mit dem Gedanken, deine Kfz-Versicherung zu wechseln, um vielleicht ein paar Euro zu sparen oder bessere Leistungen zu erhalten? Prima Idee! Oftmals ist der Wechsel einfacher als gedacht, doch ein Schritt bereitet vielen Autobesitzern Kopfzerbrechen: die Ab- und Wiederanmeldung des Fahrzeugs. Keine Sorge, in diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Auto abmelden und wieder anmelden kannst, um den Versicherungswechsel reibungslos über die Bühne zu bringen.
Warum muss ich mein Auto überhaupt ab- und wieder anmelden?
Stell dir vor, du wechselst von einem Stromanbieter zum anderen. Damit der neue Anbieter weiß, dass er dir den Strom liefern soll, musst du ihn darüber informieren. Ähnlich verhält es sich mit der Kfz-Versicherung. Die Zulassungsstelle benötigt die Information über deine neue Versicherung, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
„Ein häufiger Irrglaube ist, dass die Versicherung die Ab- und Anmeldung automatisch übernimmt“, erklärt Kfz-Experte David Müller in seinem Buch „Clever durch den Versicherungsdschungel“. „Tatsächlich liegt die Verantwortung beim Fahrzeughalter.“
Auto abmelden: So einfach geht’s
1. Vorbereitung ist alles
Bevor du zur Zulassungsstelle gehst, sammle alle wichtigen Dokumente zusammen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen (falls du diese behältst)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) deiner neuen Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass
2. Ab zur Zulassungsstelle
Mit den gesammelten Unterlagen geht es zur Zulassungsstelle. Dort füllst du einen Antrag auf Außerbetriebsetzung aus und gibst deine Kennzeichen ab (falls gewünscht). Nach der Bearbeitung erhältst du eine Abmeldebescheinigung.
Auto wieder anmelden: So geht’s weiter
1. Neue eVB-Nummer besorgen
Für die Wiederanmeldung benötigst du eine neue eVB-Nummer von deiner neuen Versicherung. Diese erhältst du in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder Telefon.
2. Erneut zur Zulassungsstelle
Mit der neuen eVB-Nummer, den bereits genannten Dokumenten und der Abmeldebescheinigung kehrst du zur Zulassungsstelle zurück.
3. Fahrzeug anmelden und losfahren
Nach der Bearbeitung des Antrags und der Bezahlung der Gebühren erhältst du deine neuen Fahrzeugpapiere und kannst deine Kennzeichen wieder anbringen (oder neue erhalten). Herzlichen Glückwunsch, dein Auto ist wieder angemeldet!
Häufige Fragen zur Ab- und Wiederanmeldung
- Was kostet die Ab- und Wiederanmeldung? Die Gebühren variieren je nach Zulassungsstelle, liegen aber meist zwischen 10 und 40 Euro pro Vorgang.
- Kann ich mein Auto auch online ab- und wieder anmelden? Ja, in vielen Bundesländern ist dies bereits möglich. Informiere dich am besten auf der Website deiner Zulassungsstelle.
Du hast noch Fragen zum Thema Kfz-Versicherung?
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