Falschparker auf dem eigenen Grundstück sind ärgerlich. Was kann man tun, wenn ein fremdes Fahrzeug unerlaubt den privaten Stellplatz blockiert? Dieser Artikel klärt über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten auf und gibt Ihnen praktische Tipps für den Umgang mit Falschparkern.
Was bedeutet „Falschparker auf Privatgrundstück“?
Ein Falschparker auf einem Privatgrundstück ist jemand, der sein Fahrzeug ohne Erlaubnis des Eigentümers auf einem privaten Grundstück abstellt. Dies kann ein Stellplatz, eine Einfahrt, ein Privatweg oder ein anderes Gelände sein, das nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt ist. Der Ärger ist verständlich, besonders wenn man selbst den Platz benötigt. Doch wie reagiert man richtig und rechtlich korrekt?
Die rechtliche Situation: Was ist erlaubt und was nicht?
Das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück ohne Einwilligung des Eigentümers stellt eine Besitzstörung dar (§ 858 BGB). Sie haben das Recht, den Falschparker zum Entfernen seines Fahrzeugs aufzufordern. Im Gegensatz zu öffentlichem Verkehrsraum, wo die Polizei zuständig ist, ist auf Privatgrundstücken der Eigentümer für die Durchsetzung seiner Rechte verantwortlich.
Abschleppen eines Falschparkers auf Privatgrundstück
Handlungsmöglichkeiten bei Falschparkern
Zunächst sollten Sie versuchen, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Klingeln Sie in der Nachbarschaft oder hinterlassen Sie eine freundliche Nachricht am Fahrzeug. Oftmals handelt es sich um ein Versehen und der Falschparker entfernt sein Fahrzeug umgehend. Bleibt dies erfolglos, können Sie das Fahrzeug abschleppen lassen. Wichtig: Dokumentieren Sie den Falschparker mit Fotos! Notieren Sie sich das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und den Zeitpunkt des Falschparkens. Diese Dokumentation ist wichtig, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Abschleppen – Die letzte Option?
Das Abschleppen eines Falschparkers ist die Ultima Ratio. Es sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Versuche, den Halter zu erreichen, gescheitert sind. Beauftragen Sie ein Abschleppunternehmen und stellen Sie sicher, dass das Abschleppen rechtmäßig durchgeführt wird. Die Kosten für das Abschleppen trägt in der Regel der Falschparker.
Präventive Maßnahmen
Um Falschparker von vornherein zu vermeiden, können Sie Ihr Privatgrundstück deutlich kennzeichnen. Schilder mit der Aufschrift „Privatparkplatz“ oder „Parken verboten“ weisen deutlich auf die Besitzverhältnisse hin. Zusätzlich können Sie Poller, Schranken oder Ketten anbringen, um das Parken physisch zu verhindern.
Schild "Privatparkplatz"
Was sagt Experte Dr. Karl Heinz Müller dazu?
„Die Rechtslage ist eindeutig: Parken auf Privatgrundstück ohne Erlaubnis ist eine Besitzstörung. Eigentümer haben das Recht, dagegen vorzugehen.“ so Dr. Karl Heinz Müller, Autor von „Recht im Straßenverkehr“.
Häufige Fragen zum Thema Falschparker auf Privatgrundstück:
- Darf ich das Fahrzeug selbst abschleppen?
- Wer trägt die Kosten für das Abschleppen?
- Was tun, wenn der Falschparker den Schaden am Fahrzeug durch das Abschleppen geltend macht?
- Wie kann ich mein Privatgrundstück rechtssicher kennzeichnen?
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Beratung zum Thema Falschparker
Falschparker auf Privatgrundstück – Ein Fazit
Falschparker auf dem eigenen Grundstück sind ein Ärgernis, aber mit den richtigen Maßnahmen können Sie sich effektiv schützen. Klare Kennzeichnung und rechtzeitiges Handeln sind entscheidend. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie unsicher sind. Autorepairaid.com bietet Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung rund um das Thema Kfz-Recht.