StVZO §35a Fahrzeuguntersuchung in der Werkstatt
StVZO §35a Fahrzeuguntersuchung in der Werkstatt

StVZO §35a: Was Sie über die Hauptuntersuchung wissen müssen

Der StVZO §35a – für viele Autofahrer klingt das nach Bürokratie und lästigen Werkstattbesuchen. Doch hinter diesem Paragraphen verbirgt sich ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit in Deutschland: die Hauptuntersuchung (HU). Doch was genau beinhaltet die StVZO §35a Prüfung und worauf sollten Sie achten?

Was bedeutet StVZO §35a?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in Deutschland alles rund um die Zulassung und den Betrieb von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Der Paragraph 35a befasst sich dabei speziell mit der regelmäßigen technischen Überwachung von Fahrzeugen, der Hauptuntersuchung. Ziel ist es, durch die Überprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Unfälle aufgrund technischer Mängel zu vermeiden.

Ab wann gilt die StVZO §35a für mein Fahrzeug?

Neuwagen müssen in der Regel erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung. Danach ist die HU alle 24 Monate fällig. Die genaue Frist entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

StVZO §35a Fahrzeuguntersuchung in der WerkstattStVZO §35a Fahrzeuguntersuchung in der Werkstatt

Was wird bei der StVZO §35a Prüfung kontrolliert?

Bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. Ein Sachverständiger einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ nimmt dabei unter anderem folgende Punkte unter die Lupe:

  • Bremsanlage: Funktion, Wirkung und Zustand der Bremsen
  • Lenkung: Spiel, Leichtgängigkeit und Funktion
  • Lichtanlage: Funktion, Einstellung und Zustand aller Leuchten
  • Reifen und Räder: Profiltiefe, Zustand und Befestigung
  • Fahrgestell und Karosserie: Rost, Beschädigungen und Zustand
  • Abgaswerte: Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte

Neben diesen sicherheitsrelevanten Bauteilen werden auch weitere Punkte wie die Hupe, die Sicherheitsgurte oder die Scheibenwischer auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die StVZO §35a Prüfung nicht besteht?

Sollte Ihr Fahrzeug Mängel aufweisen, erhalten Sie eine Mängelliste und eine Frist zur Behebung. Nach der Reparatur müssen Sie das Fahrzeug erneut zur Nachprüfung vorstellen.

StVZO §35a MängelberichtStVZO §35a Mängelbericht

Welche Vorteile bietet mir die Einhaltung der StVZO §35a?

Die regelmäßige Hauptuntersuchung nach StVZO §35a bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Erhöhte Verkehrssicherheit: Durch die Behebung technischer Mängel wird das Unfallrisiko minimiert.
  • Vermeidung von Bußgeldern: Bei Nichtbeachtung der HU-Frist drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
  • Werterhalt des Fahrzeugs: Regelmäßige Wartung und Instandsetzung erhalten den Wert Ihres Autos.
  • Gutes Gefühl beim Fahren: Mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug fahren Sie entspannter und sicherer.

StVZO §35a: Ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit

Auch wenn die Hauptuntersuchung für viele Autofahrer mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, so leistet die StVZO §35a einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Deutschland. Durch die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung von Fahrzeugen werden Unfälle aufgrund technischer Mängel vermieden und das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer minimiert.

StVZO §35a Sicherheit im StraßenverkehrStVZO §35a Sicherheit im Straßenverkehr

Weitere Fragen rund um die StVZO §35a?

Sie haben noch Fragen rund um die Hauptuntersuchung oder andere Themen rund ums Auto? Auf autorepairaid.com finden Sie zahlreiche weitere Informationen und hilfreiche Tipps. Kontaktieren Sie uns gerne, unser Expertenteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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